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Hofpfalzgrafen III
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TITEL: Hofpfalzgrafen-Register III ISBN: 3-7686-3046-3
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Hrsg. vom HEROLD, Verein f. Heraldik, Genealogie u. verwandte Wissenschaften zu Berlin bearbeitet von Jürgen Arndt Die Hofpfalzgrafen wurden bis zum Ende des Alten Reiches 1806 von den jeweiligen Kaisern für die verschiedenen Territorien mit besonderen Vollmachten ausgestattet, so konnten sie Adelsbriefe und akademische Würden verleihen und Notare ernennen. Durch die seit 1964 in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Hofpfalzgrafen-Register erhält der verfassungsgeschichtlich Interessierte Aufklärung über die Delegation und Ausübung kaiserlicher Rechte, dem Rechtshistoriker werden wichtige Einzelheiten zur Rezeptionsgeschichte, zur Notariatsentwicklung und zur Übernahme anderer römisch-rechtlicher Institutionen, wie z. B. der Legitimation, geboten. Dem Genealogen bringt das Werk wichtige Informationen, z. B. über Legitimationen Unehelicher oder Unehrlicher und Wappenbriefausstellungen. Lieferung 1 behandelt die Tätigkeiten der sechs Inhaber des Palatinats der 1710 durch Kaiser Joseph I. mit der großen Comitive ausgestatteten Grafen, dann Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt. Diese haben von ihren Palatinatsbefugnissen regen Gebrauch gemacht, sich aber mehr und mehr auf Nobilitierungen und Ernennungen von Hofpfalzgrafen minderer Ordnung (insgesamt 98) beschränkt; daneben finden sich 9 Legitimationen Unehelicher, 19 Volljährigkeitserklärungen, 2 Ernennungen von Notaren, eine Verleihung des Doktorats, 4 Erteilungen von Wappenbriefen und 22 Nobilitierungen. Lieferung 2 ist den Freiherren Vöhlin von Frickenhausen mit Palatinat von 1565 bis 1784 gewidmet. Bei den Vöhlin handelt es sich um Memminger, später Augsburger Kaufleute, die 1520 die reichsritterschaftliche Herrschaft Illertissen erwarben und 1536 von Kaiser Karl V. in den Adelsstand erhoben wurden. Hans Christoph Vöhlin von Frickenhausen erlangte 1565 die kaiserliche Bestätigung eines offensichtlich gefälschten Diploms Kaiser Sigismunds von angeblich 1417. Diese Fälschung wurde jedoch lange nicht bemerkt. Seit 1565 ausgesprochene Palatinatsakte der Vöhlin, darunter 39 Erteilungen von Wappenbriefen, 24 Nobilitierungen und 10 Ernennungen von Hofpfalzgrafen minderer Ordnung sind als gültig anzuerkennen. Der Anspruch, auch das große Palatinat zu besitzen, beruhte auf Fälschungen; die darauf basierenden Erhebungen in den Adelsstand sind insbesondere von Bayern nicht anerkannt worden. 1784 verzichtete der verarmte Johann Joseph Vöhlin auf alle Rechte aus dem Palatinatsdiplom. Lieferung 3 beinhaltet die Darstellung des speziellen Wirkens von 11 Mitgliedern des 1627 bzw. 1642 mit der großen Comitive ausgestatteten, bis 1806 reichsunmittelbaren Hauses der Grafen, später Fürsten zu Fürstenberg. Die Abhandlung wird, wie gewohnt, von Kurzbiographien der Inhaber des Palatinats 1627-1806 eingeleitet, erläutert durch eine Stammübersicht. Die chronologisch geordneten Verzeichnisse über die Tätigkeit betreffen zunächst 170 Legitimationen unehelich Geborener, dann eine Volljährigkeitserklärung, 15 Ernennungen von Notaren, 4 Doktoratsverleihungen und 9 Erteilungen von Wappenbriefen. Diesen Verzeichnissen sind jeweils Beispiele für Diplome und kurze erläuternde Texte beigefügt. Ein besonders reichhaltiger Anmerkungsapparat enthält für die meisten der Diplomempfänger zahlreiche wichtige biographische und bibliographische Hinweise.
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