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Erfolgreiche Suchanzeigen in den FAMILIENKUNDLICHEN NACHRICHTEN
mailto:degener@degener-verlag.de

Anzeigentarif Nr. 9, gültig ab 1. Januar 2002

Suchanzeigen in den Familienkundlichen Nachrichten sind wegen ihrer weiten Verbreitung sehr erfolgreich. Jeden dritten Monat, immer zum Ende des Quartals, erscheint eine neue Ausgabe, die in einer Auflage von mehr als 13.000 Exemplaren gedruckt und verteilt wird. Sie wird nahezu allen deutschsprachigen genealogischen Zeitschriften beigelegt. Zusätzlich werden die Familienkundlichen Nachrichten an etwa 100 Tauschpartner (genealogische Gesellschaften in aller Welt), die die Hefte in ihren Büchereien auslegen, verschickt. Die Familienkundlichen Nachrichten können gesammelt und später mit Namenregister versehen und in Ganzleinendecken eingebunden werden. Die Anzeigen haben also eine Dauerwirkung. Eine weitere Verbreitung einer genealogischen Zeitschrift ist kaum mehr vorstellbar!

Anzeigentarif für private Suchanzeigen in den FAMILIENKUNDLICHEN NACHRICHTEN

Fließsatzanzeigen mit halbfetter Auszeichnung für die Abschnitte Suchanzeigen, angebotene Bücher, Verschiedenes, Gesuchte Bücher, Spaltenbreite 6 cm, etwa 40 Buchstaben je Zeile, kosten Euro 2,00 je Zeile (einschl. Mehrwertsteuer); die Mindestgebühr beträgt Euro 10,00. Gemischte Anzeigen (etwa für gesuchte Vorfahren und gesuchte Bücher) werden einzeln in den entsprechenden Abschnitten veröffentlicht. Das erhöht wesentlich die Erfolgschancen! Bei Anzeigen in diesen Abschnitten ist ein Preisnachlaß für mehrfache Veröffentlichung leider nicht möglich.

Geschäftsanzeigen

(Randanzeigen) von Genealogen, Heraldikern und geneal.-herald. Fachverbänden
(Einheitsfeld = 2,8 x 6 cm):

1/12 Seite (1 Feld) = Euro 24,-.
1/6 Seite (2 Felder) = Euro 45,-.
1/3 Seite (4 Felder) = Euro 80,-.

1/2 Seite (6 Felder) = Euro 118,-.
1/1 Seite (12 Felder) = Euro 215,-.
Alle Preise incl. gesetzl. MWSt.

Auf diese Anzeigen gewähren wir bei zweimaliger unveränderter Veröffentlichung innerhalb eines Jahres einen Nachlaß von 10%, bei mindestens viermaliger Veröffentlichung einen Nachlaß von 15%.


Tarife für gewerbliche Anzeigen in unseren Fachzeitschriften

GENEALOGIE. Deutsche Zeitschrift für Familienkunde
(erscheinen alle drei Monate, zum Quartalsende)

Verfügbarer Anzeigenraum: i.d.R. 3. und 4. Umschlagseite. (Satzspiegel 12,5 x 18 cm).
1/6 Seite (6 x 6 cm) = Euro 52,-.
1/3 Seite (6 x 12,5 cm) = Euro 115,-.
1/2 Seite (9 x 12,5 cm) = Euro 165,-.
1/1 Seite (Satzspiegel) = Euro 320,-
Mengennachlaß (je Jahr): 3 mal = 10%, 6 mal = 15%. Lithographien bis 48er Raster sind möglich.

FAMILIE UND GESCHICHTE oder OSTDEUTSCHE FAMILIENKUNDE
(erscheinen alle drei Monate, zum Quartalsende)

Verfügbarer Anzeigenraum: i.d.R. 3. und 4. Umschlagseite. (Satzspiegel 12,5 x 18 cm).
Die Preise gelten für jeweils eine Zeitschrift.
1/6 Seite (6 x 6 cm) = Euro 62,-.
1/3 Seite (6 x 12,5 cm) = Euro 115,-.
1/2 Seite (9 x 12,5 cm) = Euro 165,-.
1/1 Seite (18 x 12,5 cm) = Euro 320,-
Mengennachlaß (je Jahr), 2 mal = 10%, 4 mal = 15%.

Alle Preise des Tarifes für gewerbliche Anzeigen verstehen sich zuzüglich gesetzlichen MWSt. Wir behalten uns die Ablehnung von Anzeigen ohne Begründung ausdrücklich vor. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Neustadt (Aisch) oder Hamburg. Musterhefte schicken wir Ihnen gerne kostenlos auf Anfrage zu.


Allgemeine Bedingungen für Anzeigenveröffentlichungen:
Für Übersendung eines Belegzettels mit Ihrer Anzeige und der Rechnung werden Euro 0,80 zusätzlich berechnet. Für Übersendung eines Belegexemplares der FANA mit der Rechnung werden Euro 2,30 zusätzlich berechnet. Es entstehen keine weiteren Nebenspesen! Zusätzliche Exemplare werden auf Wunsch geliefert, aber mit Euro 0,80 je Stück berechnet. Unsere Preise sind angesichts der hohen Auflage äußerst knapp kalkuliert. Sie vertragen für Fließsatzanzeigen keine Auftragsbestätigungen, Vorausrechnungen, Korrekturabzüge und umfangreiche redaktionelle Bearbeitungen. Die Ablehnung von Anzeigen ohne Begründung behalten wir uns ausdrücklich vor.

Satzfehler aufgrund handschriftlicher oder undeutlich geschriebener Manuskripte gehen nicht zu unseren Lasten; bei anderen Satzfehlern sind wir nur dann zu einer berichtigten Veröffentlichung verpflichtet, wenn der Fehler Einfluß auf den Erfolg der Anzeige haben würde. In diesen Fällen veröffentlichen wir nochmals kostenlos den Teil der Anzeige, der den Fehler enthält. Solche Reklamationen müssen 10 Tage nach Erhalt des Belegzettels oder -heftes bei uns eingetroffen sein. Anzeigenrechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Abzüge. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Ansbach oder Hamburg.

Wichtiger Hinweis: Die Zeitschrift FAMILIENKUNDLICHE NACHRICHTEN kann nur als Beilage zu Fachzeitschriften oder durch die genealogisch-heraldischen Vereine bezogen werden. Wenden Sie sich bitte an Ihren genealogischen Verein.


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