Weimar |
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AUTOR: Huschke, Wolfgang |
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Die schriftliche Überlieferung über verliehenes Bürgerrecht bietet wegen der personengeschichtlichen Angaben wertvolle Hilfe für familiengeschichtliche Forschungen. Außerdem zählt sie zu den wichtigsten Quellen städtischer Bevölkerungsgeschichte. Die Stadt Weimar ist in der glücklichen Lage, eine geschlossene Reihe von Bürgerbüchern zu besitzen, die Bürgerrechtseinträge aus den Jahren 1542 bis 1919 enthalten. Deren ältestes, das Einträge aus den Jahren 1542 bis 1620 umfaßt, ist die ergiebigste Quelle dieser Veröffentlichung. Die Wahl des Zeitraums ist bedingt durch die archivalische Überlieferung, die erst ab 1520 die Aufstellung einer nur durch eine Lücke von wenigen Jahren unterbrochenen, im übrigen aber vollständigen Liste gestattet. |
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