Die Veröffentlichung der Neubürgerliste der Stadt Weimar, mit der 1973 für die Zeit von 1520-1620 im Band 4 dieser Buchreihe begonnen worden ist, wird in diesem Werk fortgesetzt. Sie bringt die Namen von Personen, die von 1621 bis 1691 das Weimarer Bürgerrecht erworben haben. Als Quelle diente das zweite Weimarer Bürgerbuch, das im dortigen Stadtarchiv aufbewahrt wird und Einträge für die Zeit vom 26. Oktober 1620 bis zum Ende des Jahres 1691 enthält; diejenigen des Jahres 1620 wurden, um der Abrundung auf ein volles Kalenderjahr 1620 willen, bereits 1973 mit veröffentlicht. In den Jahrzehnten von 1621 bis 1691 war das Leben in Thüringen, wie in anderen Landschaften des Römischen Reiches Deutscher Nation auch, geprägt von den Nöten und Schrecken des 30jährigen Krieges und nach dessen Ende von einem Wiederaufbau, bei dem die reichsständischen Territorialherren, denen im Westfälischen Frieden 1648 vom Kaiser die volle Landeshoheit in ihren Ländern zugestanden worden war, die führende und treibende Kraft gewesen sind. Eine wichtige Rolle spielte die von den Landesherren seit dem 16. Jahrhundert herangebildete und besoldete Beamtenschaft, deren Leistungskraft sich den überlieferten Formen einer weithin auf ehrenamtlicher Tätigkeit beruhenden landständischen und städtischen Selbstverwaltung überlegen zeigte. Die schriftliche Überlieferung über verliehenes Bürgerrecht bietet wegen der personengeschichtlichen Angaben, die darin enthalten sind, wertvolle Hilfe für familiengeschichtliche Forschungen. Außerdem zählt sie zu den wichtigsten Quellen städtischer Bevölkerungsgeschichte, da sie den Umfang und oft auch die berufliche Gliederung und landschaftliche Herkunft des Zuwachses einer Stadtbevölkerung erkennen läßt.
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