Domstift Bamberg II

AUTOR: Nöth, Stefan
TITEL: Urbare und Wirtschaftsordnungen des Domstifts zu Bamberg, Teil 2; (GFG R. X, Bd. 7); 1986. XXV u. 270 S., 5 Tabellen, 4 Kte., 5 Graphiken, Broschur
GF9089-X / ISBN: 3-7686-9089-X


 

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Zum Inhalt

1934 begann Erich Freiherr von Guttenberg mit der Erforschung der Quellen des Bamberger Domstifts. Diese Arbeit, die die Entwicklung des domstiftischen Vermögens von der Gründung des Bistums Bamberg bis zum 14. Jahrhundert behandelt, wurde 1969 unter dem Titel "Urbare und Wirtschaftsordnungen des Domstifts Bamberg" von Alfred Wendehorst herausgegeben.
Ein halbes Jahrhundert später setzt nun Stefan Nöth die Guttenbergische Arbeit fort. Er beginnt im 13. Jahrhundert und verfolgt die Entwicklungslinien bis zur Säkularisation. Den Schwerpunkt seiner Arbeit legt er jedoch ins 14. und 15. Jahrhundert, da in dieser Zeit die entscheidenden Grundlagen für die landwirtschaftliche Bodenbearbeitungs- und Anbauformen der folgenden Jahrhunderte gelegt wurden. Auch wurde der Grundbesitz des Bistums Bamberg nach dem Ende des 15. Jahrhunderts nicht mehr erweitert, ganz im Gegensatz zum Beispiel zu Passau, dessen Besitzzuwachs und Arrondierung gerade ins 17. und 18. Jahrhundert fielen.
In drei großen Abschnitten beschäftigt sich der Verfasser mit Entstehung und Umfang des Präbendalgutes, der komplizierten Struktur des Obleigutes und im dritten Teil dann ausführlich mit der für das Mittelalter so wichtigen Grundherrschaft und deren Ausprägungen im Domstift Bamberg. Insbesondere die vielfältigen Beispiele, seien es nun die Dompropsteirechnungen, aus denen der Leser erfährt, welche Ausgaben für die "kibitzen" oder die "schonen frawen" im Bauernkriegsjahr anstanden, oder der Verteilungsmodus für das Obleigut, das sogenannte Tukken, oder die Liste der Abgaben, die die Bauern an den Grundherrn zu entrichten hatten, dokumentieren lebendig die Besitzstrukturen der damaligen Zeit. Ergänzt wird die umfangreiche Arbeit durch Graphiken, Tabellen, Karten und die beiden Obleiurbare aus den Jahren 1350 und 1364/67.


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