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Coburger Stadtbuch

BEARBEITER: Andrian-Werburg, Klaus Frh. v.
TITEL: Das älteste Coburger Stadtbuch 1388-1453; (GFG R. 10, Bd. 9); 1977. XVII u. 442 S., 7 Abb., 1 Stadtplan, Broschur
GF4030-2 / ISBN: 3-7686-4030-2



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Die Quellengattung, für die Oswald Redlich die Bezeichnung "privatrechtliche Stadtbücher" vorgeschlagen hat, war in Süddeutschland weniger verbreitet als im Norden und Nordwesten und kommt hier später, nämlich erst seit dem 14. und 15. Jahrhundert, vor. Für die Stadt Coburg eröffnet das edierte Stück eine Reihe bis ins 16. Jahrhundert folgender Stadtbücher, ist aber gegenüber den späteren noch ausgeprägter ein Vorläufer jüngerer Grundbücher. Die überwiegende Menge seiner Einträge behandelt Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Rat, vor allem auf dem Gebiet des Liegenschaftsrechtes, der Pfandsetzung, Schulden und Nutzungsverträge. Daneben sind Bürgeraufnahmen, Dienstbestallungen und Urfehden enthalten. Da das Coburger städtische Recht von Schweinfurt ausgeht und von Coburg auf die Städte südlich des Thüringer Waldes ausgestrahlt hat, zeigt das Stadtbuch zugleich das Gewicht des fränkischen Rechts an der Grenze nach Thüringen. Die neben Hunderten von Namen vorkommenden Erwähnungen von Ratsangehörigen und das Auftreten landesherrlicher Amtsträger gibt einige Kenntnis von der städtischen Verfassung, und für die Lokalforschung ist die Möglichkeit von Bedeutung, aus der Quelle die erste zusammenhängende Stadttopographie zu gewinnen.



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